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BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Der Senat geht insoweit davon aus, dass der Gesamteindruck der angegriffenen Marke durch deren Wortbestandteile bestimmt wird; der aus fünf einzelnen Strichen bestehenden Grafik kommt wegen ihrer unauffälligen und umrisshaften Gestaltung innerhalb der Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zu (vgl. BGH WRP 2006, 92, 94 - coccodrillo); ohnehin ist bei der Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr davon auszugehen, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildbestandteilen in einer Marke in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (…vgl. Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 434 m. w. N.). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung z. B. BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung z. B. BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling).
- BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung z. B. BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01
EURO 2000
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung z. B. BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling). - BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Trotz der zu beobachtenden generellen Tendenz zur Lockerung religiöser Bindungen ist die Tolerierung und Achtung fremder Religionen nach wie vor ein selbstverständliches Gebot und eine Grundvoraussetzung für das gedeihliche Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft und gehört mit zu ihren tragenden ethischen Grundwerten (vgl. BPatGE 46, 66 - Daleilama; BPatGE 28, 41, 43 - CORAN). - BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87
"ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für …
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Darauf, ob das Wort "BUDDHA" - worauf die Inhaberin der angegriffenen Marke verweist - in den Widerspruchsmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen wäre, kommt es nicht an; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich selbst auf ein Freihaltebedürfnis nicht berufen, wer seinerseits den freizuhaltenden Begriff zeichenmäßig gebraucht - wie hier die Inhaberin der angegriffenen Marke - oder ihn innerhalb einer Kombinationsmarke für sich zu monopolisieren sucht (vgl. BGH GRUR 1988, 542f. - ROYALE 1996, 930 - Fläminger); nichts anderes kann für einen nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen Begriff gelten. - BPatG, 12.08.2003 - 24 W (pat) 226/02
Auszug aus BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
Dass das Wort "Buddha" keine unterscheidungskräftige Angabe ist, lässt sich indessen für die hier maßgeblichen Dienstleistungen nicht feststellen; es fehlt insoweit an einem beschreibenden Bezug (vgl. auch BPatG 24. Senat, 24 W (pat) 226/02 - BUDDHA-BAR).
- BPatG, 21.10.2015 - 28 W (pat) 63/13
Markenbeschwerdeverfahren - "fläminger GENUSSLAND (Wort-Bild-Marke)/Fälinger" - …
Insoweit unterscheidet sich auch vorliegender Fall von der Fallkonstellation, wie sie der Entscheidung des BGH bzw. des BPatG in der Sache "Fläminger" zu Grunde lag (…BGH, GRUR 1998, S. 930, Fläminger ; BPatG 30 W (pat) 26/04). - BPatG, 29.01.2008 - 24 W (pat) 152/05 Auf Zusätze wie "Lounge", "Cafe", "Bar", "Restaurant" oder wie vorliegend "Casino" trifft dies ohne weiteres zu (vgl. z. B.: BPatG in PAVIS PROMA, 30 W (pat) 26/04, "Buddha Lounge/BUDDHA BAR").
- BPatG, 13.05.2008 - 24 W (pat) 152/05 Auf Zusätze wie "Lounge", "Café", "Bar", "Restaurant" oder wie vorliegend "Casino" trifft dies ohne weiteres zu (vgl. z. B.: BPatG in PAVIS PROMA, 30 W (pat) 26/04, "Buddha Lounge/BUDDHA BAR").